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ArbG Aachen, 01.04.2004 - 8 Ca 5669/03 d |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Kündigung wegen Nichtanzeige erkennbar unberechtigter Überzahlung - Entbehrlichkeit einer Abmahnung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1 Abs. 2 KSchG, §§ 812, 818 Abs. 3 BGB
- Kündigung wegen Nichtanzeige erkennbar unberechtigter Überzahlung - Entbehrlichkeit einer Abmahnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eine Kündigung eines seit 15 Jahren beschäftigten und seit 10 Jahren keine Arbeitsleistung erbringenden Arbeitnehmers ist bei Nichtanzeige erkennbar unberechtigter Überzahlung zulässig
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 01.04.2004 - 8 Ca 5669/03
- LAG Köln, 09.12.2004 - 6 Sa 943/04
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 09.12.2004 - 6 Sa 943/04
Kündigung, Abmahnung, Überzahlung, Anzeige
Die Berufung der Klägerin gegen das am 01.04.2004 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Aachen - 8 Ca 5669/03 d - wird zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 01.04.2004 - 8 Ca 5669/03 d - aufzuheben und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht auf Grund der Kündigung vom 26.09.2003 zum 31.03.2004 sein Ende gefunden hat.